Für Abrechnungen, die über den Jahreswechsel hinausgehen, gilt:
BKK Verordnungsserien, die im Dezember 2011 begonnen und im januar 2012 beendet werden, müssen gesplittet werden, da ab Januar 2012 für diese drei Kassen einheitlich die vdek-Preise gelten.
Bei Verordnungen für DAK-Versicherte ändert sich nichts; diese werden komplett zu den vdek-Preisen abgerechnet.
Die Abrechnung mit den drei fusionierten Kassen erfolgt bis auf Weiteres unverändert getrennt bei deren Abrechnungsstellen, eine Zentralisierung ist jedoch geplant.
Laut DAK werden alle Leistungserbringer noch im Dezember 2011 direkt angeschrieben.