Genehmigungspflicht bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls

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Genehmigungspflicht bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls

16. Januar 2012 | 
Bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls/ Langfristverordnungen können die Krankenkassen seit 1. Juli 2011 auf einer Genehmigung bestehen.

Aus gegebenem Anlass weisen wir Sie nochmals darauf hin, dass seit Inkrafttreten der neuen Heilmittel-Richtlinie die Krankenkassen bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls/ Langfristverordnungen auf einer Genehmigung bestehen können. 

 

Die meisten Kassen verzichten darauf, uns jedoch wurde bekannt, dass u. a. die BKK Novitas, BKK Deutsche Bank sowie ab sofort auch die BKK Future grundsätzlich auf einer Genehmigung, die VOR DER BEHANDLUNG BEANTRAGT werden muss, bestehen.

 

Welche Kassen auf eine Genehmigung verzichten, erfahren Sie auf der Internetseite der KVNO.

 

Leider haben wir festgestellt, dass bspw. die BKK Novitas auf der Seite der KVNO gar nicht gelistet ist und möglicherweise ist sie nicht die einzige Kasse, die dort nicht erfasst wurde.

Aus diesem Grund raten wir Ihnen dringend, bei JEDER Verordnung außerhalb des Regelfalls eine Genehmigung bei der ensprechenden Kasse zu beantragen.

Sie können SOFORT, d.h. zeitgleich mit der Antragstellung mit der Behandlung beginnen und erhalten auch bei Ablehnung ihre bis dahin erteilten Leistungen erstattet.