Therapiemöglichkeiten bei Herz-Kreislauferkrankungen für Senioren

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Therapiemöglichkeiten bei Herz-Kreislauferkrankungen für Senioren

Kurs-Nummer

12003

Datum

Sa 29.09.2012 - So 30.09.2012

Kurszeiten

Sa: 09:00 - 18:00 Uhr
So: 09:00 - 14:00 Uhr

Freie Plätze

16

Ort

Verband Physikalische Therapie
Hafenweg 19
59192 Bergkamen-Rünthe

Unterrichtseinheiten

15

Fortbildungspunkte

15 (Beantragung läuft)

Referent(en)

Herr Martin Eggers

Preis für Mitglieder(en)

180,00 €

Preis für Nichtmitglieder(en)

220,00 €

Berufliche Voraussetzungen

-

Zielgruppe

Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Masseure und med. Bademeister

Kursinhalt

-

Kursbeschreibung

Ein großer Teil der Therapiekosten wird durch Erkrankungen infolge eines inaktiven Herz-Kreislaufsystems verursacht. Ein fachgerechtes Training mit Einbeziehung anderer bestehender Beschwerden gibt es kaum. Die Physiotherapie hat alle Vorrausetzungen dafür.

Da der Anteil älterer Menschen in Deutschland ständig wächst, wird die Therapie und Prävention bei Senioren in Zukunft zu den Wichtigsten gehören. Offizielle Untersuchungen zeigen eindeutig, dass ein Training dieser Altersklasse hervorragend möglich ist und Folgeschäden dadurch verringert werden können.

Theoretischer Teil
• Anatomie und Physiologie des Herz-Kreislaufsystems insbesondere des älter werdenden Menschen
• Primärerkrankungen und ihre Folgen insbesondere auf den Bewegungsapparat
• Sekundärerkrankungen infolge von Inaktivität
• Psychologische Aspekte

Praktischer Teil
• Trainingstherapie bei Primärerkrankungen
• Biofeedback- und Blutdruckmessungen
• Massagetherapie und physikalische Therapien
• Präventionstraining in der Gruppe und einzeln

Es wird auch auf die wirtschaftliche Integration in die Praxis und mögliche externe Betätigungsmöglichkeiten (z. B. Trainingsprogramme in Seniorenheimen) eingegangen

Mitzubringen sind

Handtücher groß und klein, bequeme Kleidung, Schreibmaterial und
unbedingt Hausschuhe. Es sind keine Straßenschuhe im Lehrgangs-Raum erlaubt.

Bemerkungen

Der VPT übernimmt keine Haftung für den Ausfall des Lehrgangs bei höherer Gewalt.
Mit Anmeldung zum Lehrgang ist die Hausordnung anzuerkennen.


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