Die Rechtsverordnung zur Verlängerung der Hygienepauschale ist gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Die Hygienepauschale in Höhe von 1,50€ je Verordnung kann derzeit vom 05.05.2020 bis zum 31.03.2021 abgerechnet werden. Der GKV-SV hat die „Regelungen für den Heilmittelbereich, gültig ab 01.01.2021“ in diesem Punkt angepasst.